Sterbefallbeurkundungen
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle!).
Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch den Bestatter vorgenommen.
Sollte eine Privatperson einen Todesfall direkt anzeigen, sind folgende Unterlagen erforderlich: Der Anzeigende muss sich ausweisen ( Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung).
Von dem Verstorbenen wird benötigt: Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, ärztliche Sterbefallbescheinigung (Totenschein) und Nachweis über den Familienstand z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, etc. (soweit vorhanden).
Hinweise
Bei der Sterbefallbeurkundung wird lediglich die erforderliche Bescheinigung für die Beerdigung ausgestellt. Sterbeurkunden werden gesondert gegen Gebühr ausgestellt - s. Link.Weiterführende Links
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Hamburger Friedhöfe -
Beratungsstelle Charon -
Sterbeurkunden -
Sterbeurkunden, International
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