Genehmigungen nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
Voraussetzungen
nicht angegebenHinweise
Ansprechpartner in der Behörde für Umwelt und Energie
Allgemein:
Abteilungsleitung Betrieblicher Umweltschutz
N.N., Tel.: 040 42840-3221
Hafen, Störfallvorsorge, Planfeststellungen
Frau Zandke-Schaffhäuser,
Energieerzeugung und Abfallverbrennung
Frau Dr. Selke,
Metall und Luftfahrtindustrie
Frau Dr. Kutzinski,
Nahrungsmittel und Gentechnik
Herr Dr. Niebel,
Chemiebetriebe
Herr Dr. Adam,
Raffinerien, Tankläger und Reinigungsbetriebe
Herr Prigge,
Abfallentsorgungsanlagen
Abwasserwirtschaft
Weiterführende Links
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Genehmigung von Anlagen nach BImSchG - weitere Informationen und Formulardownload -
Betrieblicher Umweltschutz -
Betrieblicher Umweltschutz - Ansprechpartner -
Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung -
Mitteilung über die Betriebsorganisation nach § 52b BImSchG -
Mitteilung über endgültige Herstellungskosten
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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