Gebäudeeinmessungen
Kein Online-Dienst.
Gebäude sind Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.
Deshalb verpflichtet das Hamburgische Gesetz über das Vermessungswesen vom 20.04.2005 dazu, alle neu errichteten Gebäude und Anbauten mit einer Frist von sechs Monaten ab Baubeginn einmessen zu lassen bzw. einen entsprechenden Einmessungsauftrag zu erteilen.
Deshalb verpflichtet das Hamburgische Gesetz über das Vermessungswesen vom 20.04.2005 dazu, alle neu errichteten Gebäude und Anbauten mit einer Frist von sechs Monaten ab Baubeginn einmessen zu lassen bzw. einen entsprechenden Einmessungsauftrag zu erteilen.
keine
Weiterführende Links
-
Grundstücksvermessung -
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss Hamburg (GebOVerm) -
Nutzungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung
Verantwortlich für den Inhalt
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe