Bäume auf privatem Grund
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
- Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes
- Abwehr schädlicher Einwirkungen
- Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse
- Erhalt eines artenreichen Baumbestandes
- Erhalt von Zonen der Ruhe und Erholung
- Erhalt der Lebensräume für Tiere.
- Formloser schriftlicher Antrag oder Antragsformular (s. Link) mit Begründung und Lageskizze (schriftlich heißt per Briefpost, Fax oder E-Mail mit eingescanntem Antrag mit Unterschrift) .
- Bei Bauvorhaben ist ein Gehölzbestandsplan erforderlich.
- Foto des Baumes (optional)
- Gegebenenfalls Vollmacht des/der Grundstückseigentümers/in oder einer vertretungsberechtigten Person
Hinweise
Um eine Genehmigung zum Fällen oder zum Schnitt geschützter Bäume und Hecken zu erwirken, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich (Antragsformular s. Link). Alternativ können Sie auch den Online-Dienst „Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden“ nutzen (siehe unter Links).Die Baumschutzverordnung gilt nicht für Obstbäume und für Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 25 cm, gemessen in 130 cm Höhe. Auch das Beschneiden von Hecken (Entfernung des Jahreszuwachses) fällt nicht unter die Baumschutzverordnung. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationen zum Baumschutz (s. Link).
Hinweis: Die Baumschutzverordnung gilt nicht in ausgewiesenen Schutzgebieten (Landschaftsschutz-/Naturschutzgebieten). Hier sind in der Regel alle Gehölze geschützt. Für Fällungen ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag erforderlich.
In der Zeit vom 01.03 bis 30.09 eines Jahres ist es aus Artenschutzgründen generell verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, auch wenn diese sonst nicht geschützt sind. Nur im Einzelfall sind Befreiungen möglich.
Fällgenehmigungen erfolgen befristet (regelmäßig für drei Jahre). Innerhalb dieser Frist darf gefällt werden (unter Beachtung des genannten Schutzzeitraums)
Weiterführende Links
-
Hinweise zum Baumschutz -
Baumschutzverordnung -
Online-Dienst: Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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