Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder handeln will, braucht dazu eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis kann nur ausgestellt werden, wenn die Zuverlässigkeit vorher überprüft wurde.
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder handeln will, braucht dazu eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis kann nur ausgestellt werden, wenn die Zuverlässigkeit vorher überprüft wurde.