Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.
Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie von Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner bereits vor der Scheidung einen angemessenen Unterhalt verlangen.