Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben - eine Erklärung, dass sie die Sorge für Ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen.
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben - eine Erklärung, dass sie die Sorge für Ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen.