Personalausweis Meldung
Sie müssen Änderungen, das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde melden.
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Voraussetzungen
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Hinweise
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
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https://www.personalausweisportal.de
Weiterführende Links
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§ 27 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) -
§ 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) -
§ 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Verantwortlich für den Inhalt
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17.12.2020