Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Weiterführende Links
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Weiterführende Links
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Anmeldeformular
Weiterführende Links
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Rundfunkbeitrag online anmelden
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
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Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag
Weiterführende Links
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Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Tipp
: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Verantwortlich für den Inhalt
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
12.06.2013