Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge
Ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief,
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Kaufvertrag (wenn vorhanden)
Voraussetzungen
Nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - Erlass für das Abschleppen und Verwahren von Kraftfahrzeugen
Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.
Wenn Sie Ihre Auto abholen, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid.
Meldet sich nach 6 Wochen niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.
Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Kaufvertrag (wenn vorhanden)
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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