Gesundheitsbescheinigung beantragen - für Personen (Lebensmittel) / Bremerhaven
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt oder mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.
Bei Praktikanten wird im Einzelfall entschieden (durch das Gesundheitsamt).
- Personalausweis oder Reisepass
- Kostenübernahmebescheinigung Gesundheitszeugnis,
Ein Bescheid des Jobcenters bzw. ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend. Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt gerichtet und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.
Voraussetzungen
Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (lesen und sprechen) benötigen eine Person, die beim Übersetzen behilflich ist.
Hinweise
Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Belehrungen finden am Dienstag und Donnerstag jeweils um 08:00 Uhr statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Belehrung
Nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an belehrung.gesundheitsamt@magistrat.bremerhaven.de oder telefonisch unter 0471 590-2351 erfolgt die Belehrung im Gesundheitsamt. Die wird im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt.
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