Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremerhaven müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.
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Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.