Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche / Bremerhaven
Engliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:
- in ambulanter Form,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- durch geeignete Pflegepersonen und
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.
Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.
Voraussetzungen
- unter 18 Jahre
- seelische Behinderung
Hinweise
Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten "Hilfe für junge Volljährige". Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
§ 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Webseite: Junge Menschen in besonderen Lebenslagen - Ansprechpartner Webseite: Aufgaben des Jugendamtes - Kinder und Jugendliche
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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