Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen:
- bei Erreichen der Altersgrenze (nach Geburtsjahren gestaffelt) oder älter oder
- wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und
- Ihr Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres Ehe- oder Lebenspartners nicht dazu ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.