Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Ihnen zustehen:

  • bei Erreichen der Altersgrenze (nach Geburtsjahren gestaffelt) oder älter oder
  • wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und
  • Ihr Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres Ehe- oder Lebenspartners nicht dazu ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.