Beglaubigung von Schulzeugnissen / Bremerhaven
Die Beglaubigung von Schulzeugnissen ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck der Bewerbung um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Zeugnisse von Schulen (auch 2. Bildungsweg)
- Zeugnis staatlicher Schulen
Voraussetzungen
- Vorlage des Originaldokuments
- Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
- Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Hinweise
- Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.
- Schulen dürfen die von ihnen selbst ausgerstellten Zeugnise beglaubigen.
§ 33 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (Brem. VwVfG)
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