Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen / Bremerhaven
Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.
- Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
- Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)
Voraussetzungen
- Vorlage des Originaldokuments
- Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
- Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Hinweise
- Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.
§ 33 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (Brem. VwVfG)
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