Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven, Bremen und Cuxhaven sind zuständig für die Einfuhrkontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union).
Nach erfolgter Einfuhrkontrolle können die Sendungen verzollt werden und sind dann frei in der EU handelbar. Sie unterliegen keinen weiteren Kontrollen.