Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) hatdas Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder sonstige Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gepfändet.
Die Vollstreckungsbehörde (Vollstreckungsstelle oder Gerichtskasse) hatdas Bankkonto, das Arbeitseinkommen, Forderungen beim Auftraggeber oder sonstige Forderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern gepfändet.