Sind Sie verschuldet und erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Wurden Ihrer Bank oder Sparkasse von Gläubigern Schuldtitel zwecks Pfändung Ihres Kontos übersandt?

Wurden eventuell schon Pfändungen veranlasst, sodass keine Auszahlungsbeträge auf Ihrem Konto mehr zur Verfügung stehen?

Dann haben Sie Anspruch auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).