Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Seit dem 15.11.2023 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin im BürgerServiceCenter Mitte innerhalb der Öffnungszeiten des Express-Schalters (Mo und Do 07.30 bis 17.00, Di und Fr 07.30-12.00 sowie Mi 07.30-13.00) erledigen. Wir bitten Sie, die Bezahlung der Gebühr am Express-Schalter per EC-Karte vorzunehmen.

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße und im BürgerServiceCenter Nord benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen.