Unterhalt geltend machen
Gibt es Probleme mit dem Unterhalt, besteht die Möglichkeit Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu erhalten für
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag oder
- Unterhalt aus Anlass der Geburt/ Betreuungsunterhalt für nichtverheiratete Elternteile.
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Unterhalt für minderjährige Kinder:
- die alleinige elterliche Sorge für das minderjährige Kind
- oder tatsächliche alleinige Versorgung des minderjährigen Kindes
Unterhalt für junge Volljährige:
- volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt
- Schulbesuch oder in einer Ausbildung/ einem Studium
Unterhalt aus Anlass der Geburt/ Betreuungsunterhalt:
- wegen Schwangerschaft, Pflege oder Erziehung des Kindes nicht voll berufstätig
Hinweise
In schwierigen Fällen empfiehlt sich die Einrichtung einer Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Zusätzlich interessant sein könnte die Dienstleistung "Beistandschaft beantragen": http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.45643.de&asl=bremen2014_sp.c.13092.de
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Informationen zum Kindschaftsrecht "Ein Ratgeber für Frauen" ist eine Broschüre der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) - Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsrechtliche Leitlinien- Aktuelle „Düsseldorfer Tabelle“ sowie sämtliche Leit- und Richtlinien der Oberlandesgerichte
Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (Homepage) Die Beistandschaft, Fragen und Antworten des Bundesministeriums fürr Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beratung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt - Die Beistandschaft – Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Unterhalt.
Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren nebst Merkblatt (Bundeseinheitliche Formulare aus dem Justizportal des Bundes und der Länder)
Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt- Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
Zur Besprechung der Angelegenheit persönlich erscheinen und den bisherigen Schriftverkehr in der Unterhaltssache mitbringen. Wichtig sind Gerichtsbeschlüsse, Vergleiche oder Urkunden über den Unterhalt. Auch möglichst viele Daten zum Unterhaltspflichtigen (Adresse, Arbeitgeber, Krankenkasse, Einkommens- und Vermögensverhältnisse...).
Die rechtliche Beratung und Unterstützung erfolgt zu folgenden Fragen:
- In welcher Höhe besteht ein Unterhaltsanspruch?
- Wie machen Sie den Unterhalt geltend?
- Wie können Sie ihn durchsetzen?
Das Jugendamt kann den Unterhaltspflichtigen auch selbst anschreiben und für minderjährige Kinder Gerichtsverfahren führen.
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