Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen - Erziehungsberufe und Techniker/innen
Personen, die ihren Wohnsitz im Land Bremen haben können sich bei der Senatorin für Kinder und Bildung ausländische Bildungsabschlüsse folgender Berufe anerkennen lassen:
- Erzieherinnen / Erzieher
- Kinderpflegerinnen / Kinderpflegerinnen
- Heilerziehungspflegerinnen / Heiler-ziehungspfleger,
- Techniker/innen (ausgenommen osteuropäische Technikerabschlüsse, wenden Sie sich hierfür an die Handwerkskammer)
- Assistentenberufe (mit Ausnahme von Gesundheitsberufen)
- Bewegungspädagoginnen / Bewegungspädagogen
- Lebenslauf
- Kopie des Abschlusses in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung ,
(von einer/einem in Deutschland zugelassenen / anerkannten Übersetzerin / Übersetzer)
- Kopie der Fächer- und Notenübersicht in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung ,
(von einer/einem in Deutschland zugelassenen / anerkannten Übersetzerin / Übersetzer)
- Kopie von vorhandenen Arbeitsnachweisen in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung ,
(von einer/einem in Deutschland zugelassenen / anerkannten Übersetzerin / Übersetzer)
- Personalausweis oder Reisepass
Verantwortlich für den Inhalt
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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