Hundesteuer: Abmelden eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.
- Abmelden eines Hundes,
- Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des/r neuen Hundehalters/in anzugeben.
- Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.
- Wurde der ins Tierheim gegeben, muss die Kopie des Aufnahmevertrages beigefügt werden.
- Hundesteuermarke,
Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].
- Abmelden aus der Gemeinde,
Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.
Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984
Die Abmeldung kann erfolgen:
- persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
- schriftlich
- per E-Mail
- per Fax
Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
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