Flurstückverschmelzung beantragen
Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen.
- Personalausweis
- Grundbuchauszug,
Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!
Voraussetzungen
- Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
- Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
- Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
Hinweise
Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.
Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.
Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) - Grundbuchordnung
- Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
- Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
- Wenn Anfrage positiv beschieden, dann innerdienstliche Bearbeitung mit Ermittlung des Flächeninhalts und Vergabe der neuen Flurstücksnummer.
- Wenn Anfrage negativ beschieden, dann eventuell Vereinigung der Grundstücke erforderlich, aber nur wenn die betreffenden Grundstücke die gleiche Belastung aufweisen. Vereinigungsantrag muss vom Landesamt GeoInformation Bremen, ÖbVI oder Notar:in beglaubigt werden. Beglaubigung ist beim Landesamt GeoInformation Bremen und ÖbVI kostenfrei.
- Prüfung der Verschmelzung
- Übernahme der Verschmelzung in das Liegenschaftskataster (Fortführung des Liegenschaftskatasters)
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskartenauszug und Flurstücksnachweis)
- Schlussprüfung
Verantwortlich für den Inhalt
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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