Flurstückzerlegung beantragen
Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.
Voraussetzungen
Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV) Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung (FW LiegVerm)
- Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos; Wenn Planungsunterlagen und/ oder Grundstückskaufvertrag vorhanden, diese(n) bitte zuschicken!
- Unterlagenvorbereitung
- Abstimmung des Vermessungstermins
- Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
- Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Grenzpunkte und Ermittlung der neuen Flächengrößen und Vergabe der neuen Flurstücksnummern
- Prüfung der Messung
- Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster (Fortführung der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuchs)
- Erstellung und Versand der Auflassungsschriften sowie Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
- Rechnungserstellung
- Schlußprüfung
Verantwortlich für den Inhalt
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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