Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und dient somit dem Schutz der Kraftfahrer*innen im gewerblichen Personen - und Güterverkehr, sie wird für fünf Jahre ausgestellt.
Beantragung einer Fahrerkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als
- Erstmalige Ausstellung
- Verlängerung
- Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl oder Unbrauchbarkeit)
- Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte
