Die Abnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung bildet den Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Sie ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil gegliedert.
Die Abnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung bildet den Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. Sie ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil gegliedert.