Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlichen Sprengstoffbehörde. 

Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen und verkehren möchten, müssen Sie dafür zunächst eine Erlaubnis beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen