Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

Betreiber einer nicht amtlichen Versuchseinrichtung, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können einen Antrag auf amtliche Anerkennung stellen