Mitteilungen über festgestellte Mängel an überwachungsbedürftigen Anlagen richten Sie als zugelassene Überwachungsstelle an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).
Mitteilungen über festgestellte Mängel an überwachungsbedürftigen Anlagen richten Sie als zugelassene Überwachungsstelle an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).