Vorzeitige Einschulung Erlaubnis
Schulanmeldung, Schulaufnahmeverfahren, Einschulung
Die Schulpflicht in Brandenburg beginnt für alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Sofern Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollendet und Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird, stellen Sie bitte einen Antrag bei der zuständigen Schule im Rahmen der Anmeldung an der Schule.
Die Anmeldung muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen, der konkrete Tag wird jährlich neu bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule ist durch die Schubezirkssatzung des jeweiligen Schulträgers geregelt. Sofern für einen Wohnsitz deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt wurden, meldet man sein Kind an der Schule der Wahl an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden. Ein Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist bei der Anmeldung in der Schule vorzulegen.
In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.
Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung
Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes (Dies gilt für Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden)
ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule
Weiterführende Links
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Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr
Voraussetzungen
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens muss festgestellt werden, dass das Kind den Anforderungen des Schulbesuchs in der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule enstprechen kann.
Weiterführende Links
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§ 37 Absatz 3 und 4 Brandenburgisches Schulgesetz
Weiterführende Links
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https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/anmeldung-an-schulen.html -
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/flyer_einschulung-elterninformation_2018_druck_genehmigt.pdf
Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:
Sept./Okt. Sprachstandsfeststellung in der Kita
Okt./April schulärztliche Untersuchung
Dez./Feb. Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule
bis 30. Apr. Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
Ende Mai Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule
Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 32
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
11.06.2020