Für die Aufnahme oder den Wechsel an eine Förderschule wird vorab ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren unter Leitung des regional zuständigen Staatlichen Schulamtes durchlaufen.
Für die Aufnahme oder den Wechsel an eine Förderschule wird vorab ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren unter Leitung des regional zuständigen Staatlichen Schulamtes durchlaufen.