Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
Weiterführende Links
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§6 Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)
Weiterführende Links
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Brandenburgische Ingenieurskammer, Informationen/Mitgliedschaft
- Die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.04.2020