Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen.
Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen.