Abschriften Beglaubigung
Was bedeutet eine Beglaubigung?
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
Weiterführende Links
-
§ 33 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verantwortlich für den Inhalt
Durch Landesredaktion erstellt
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe