Eintragung in das Verzeichnis der Bauvorlageberechtigten Ingenieure im Land Brandenburg
Um als Verfasser oder Verfasserin für Bauvorlagen beauftragt werden zu können, ist eine Eintragung in die Liste für bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen bei der Landes-Ingenieurkammer Voraussetzung.