Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde, können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
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Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel)
- biometrisches Passfoto
- bitte mitbringen
- vor Ort sind keine Lichtbildaufnahme möglich
- Karteikartenabschrift, falls der verloren gegangene oder gestohlene Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde und noch im alten Papierformat ist (Sie können die Abschrift selbst beantragen oder den LBV damit beauftragen, was den Vorgang allerdings verlängern kann).
- zusätzlich bei Diebstahl: Anzeige der Polizei (bei ausländischen Anzeigen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers notwendig)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen der Landesbetrieb für Verkehr (LBV) zuständig ist:
- Beantragung einer Expressbestellung des Ersatzführerscheins
- Abgabe einer eidesstaatliche Versicherung, da keine Verlustanzeige der deutschen Polizei vorliegt (Führerscheins muss persönlich beim Landesbetrieb für Verkehr abgeholt werden)
- Verlust weiterer Fahrzeugpapiere
- Abgabe wiedergefundener Führerschein (persönlich oder postalisch per Einschreiben)
- Anforderung einer Karteikartenabschrift durch die zuständige Stelle
Die Gebühren betragen zwischen 49,20 EUR und 79,00 EUR.
Die Höhe der Gebühren sind abhängig vom Einzelfall.
Handlungsgrundlagen
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__5.html
§ 25 Absatz 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Rechtsbehelfe
entfällt
Verfahrensablauf
- Sie buchen online einen Termin bei der zuständigen Stelle
- Sie sprechen persönlich bei der zuständigen Stelle vor und stellen den Antrag vor Ort.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Die zuständige Stelle bearbeitet Ihr Anliegen.
- Sie erhalten Ihren neuen Führerschein postalisch per Einschreiben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa 4 Monate.
Nach der Herstellung des Ersatzführerscheins durch die Bundesdruckerei Berlin, wird Ihnen dieser innerhalb von 4 Monaten per Einwurfeinschreiben nach Hause geschickt.
