Das Tierarzneimittelgesetz und die Tierärztliche Hausapothekenverordnung enthält wichtige Bestimmungen für die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln.
Die Behörde für Justiz und Verbrauchschutz ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern und dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken (Zoofachhandel).
Der Betrieb einer Tierärztlichen Hausapotheke ist bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz anzuzeigen.
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Hamburg
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