Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kita erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: