Die Betreuungsgerichtshilfe unterstützt das Betreuungsgericht bei der Prüfung, ob für eine volljährige Person eine rechtliche Betreuung erforderlich ist.
Dafür sprechen die Mitarbeitenden mit der betroffenen Person und verschaffen sich einen Überblick über deren persönliche und soziale Situation. Sie informieren sich beispielsweise über die Wohnsituation, gesundheitliche Einschränkungen, das familiäre Umfeld sowie bereits vorhandene Unterstützungsangebote. Dabei wird geprüft, ob die notwendigen Hilfen durch vorrangige Unterstützungsmöglichkeiten sichergestellt werden können, beispielsweise durch Angehörige, soziale Dienste oder eine Vorsorgevollmacht.
Auf dieser Grundlage erstellt die Betreuungsgerichtshilfe einen Bericht für das Gericht. Darin wird dargestellt, ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung vorliegen ob vorrangige Hilfen zur Unterstützung bestehen für welche Lebensbereiche Unterstützung benötigt wird (z. B. Gesundheitssorge, Vermögensangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten), und wer als Betreuerin oder Betreuer geeignet sein könnte.
Die Betreuungsgerichtshilfe trifft selbst keine Entscheidungen. Sie sammelt Informationen, führt Gespräche mit den Beteiligten und unterstützt das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung.
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Möchten Sie für sich selbst oder für eine andere Person beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anregen, könnte das Betreuungsverfahren beschleunigt werden, wenn Sie den Anregungsbogen mit senden (siehe Links)
Voraussetzungen
Die Betreuungsgerichtshilfe wird nur auf Anforderung des Betreuungsgerichts tätig.
Voraussetzung ist ein bereits beim Gericht anhängiges Betreuungsverfahren. Im Auftrag des Gerichts kann die Betreuungsgerichtshilfe den Sachverhalt ermitteln, Gespräche mit Beteiligten führen sowie geeignete Betreuerinnen und Betreuer vorschlagen oder bestehende Betreuungen überprüfen. Eine direkte Beauftragung durch Bürgerinnen und Bürger oder andere Stellen ist nicht möglich.
Hinweise
Keine.
Die Leistung der Betreuungsgerichtshilfe ist für Sie kostenlos.
Für das gerichtliche Betreuungsverfahren und für die Betreuung selbst können Kosten anfallen. Das ist abhängig vom Vermögen der betroffenen Person.
Handlungsgrundlagen
§§ 1814-1816, 1820, 1821 BGB: Voraussetzungen, Umfang der Betreuung, Eignung und Auswahl des Betreuers, Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung, Pflichten des Betreuers und Wünsche des Betreuten
§§ 271, 279 FamFG: Betreuungssachen und Anhörung der sonstigen Beteiligten und der Betreuungsbehörden
§§ 2, 4, 7, 11, 12 BtOG: Regelungen zur örtliche Zuständigkeit der Betreuungsbehörde, des Datenschutzes, zur Beglaubigung und zur Vorermittlung und Betreuervorschlag
Rechtsbehelfe
Für die Betreuungsgerichtshilfe ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Ermittlung der persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation der betroffenen Person
- Prüfung, ob andere Hilfen oder Unterstützungsangebote ausreichen
- Erstellung einer Stellungnahme für das Betreuungsgericht
- gegebenenfalls Vorschlag einer geeigneten Betreuerin oder eines geeigneten Betreuers
- Entscheidung des Betreuungsgerichts über die Einrichtung einer Betreuung, die Aufgabenkreise und die Bestellung der Betreuerin oder des Betreuers
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit variiert. Die Bearbeitungsdauer hängt stark davon ab, um welches Anliegen es geht und wie komplex die Situation der betroffenen Person ist.
