Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist eine zentrale öffentliche Ansprechstelle für Kinder, Jugendliche, Familien und Sorgeberechtigte in Hamburg. Als Teil des Jugendamts unterstützt er bei sozialen, familiären und erzieherischen Fragen und Krisen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, Hilfen zu vermitteln und das Kindeswohl zu schützen.
Sie können sich an den ASD wenden, wenn Sie sich in einer schwierigen familiären Situation befinden oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen. Auch bei Trennung oder Scheidung, Fragen zur Versorgung und Entwicklung Ihres Kindes oder bei allgemeinen Unsicherheiten im Familienalltag steht der ASD Ihnen beratend zur Seite. Wenn Sie vermuten, dass ein Kind gefährdet ist, können Sie sich ebenfalls dorthin wenden – wenn Sie es wünschen, auch anonym. Jugendliche und junge Volljährige können sich bei eigenen Problemen oder in Notlagen ebenfalls direkt an den ASD wenden. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Für eine Kontaktaufnahme sind keine Unterlagen notwendig. Falls für die weitere Beratung oder Unterstützung bestimmte Unterlagen benötigt werden, informiert Sie der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) entsprechend.
Voraussetzungen
Sie haben ein konkretes Anliegen im sozialen, familiären oder erzieherischen Bereich, das eine Person betrifft, die in Hamburg wohnt.
Hinweise
In Hamburg gibt es mehrere Dienststellen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Zuständig ist immer die Dienststelle, die für den Wohnort des sorgeberechtigten Elternteils verantwortlich ist, bei dem das Kind oder der Jugendliche zuletzt gewohnt hat.
Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen ASD-Standortes ein dringendes Anliegen haben (zum Beispiel Kindeswohlgefährdung) wenden Sie sich an den Kinder- und Jugendnotdienst unter der Telefonnr.: 428 15 - 3200.
Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
§§ 16 - 88 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__16.html
Rechtsbehelfe
Entfällt
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Sie nehmen telefonisch, persönlich oder schriftlich Kontakt mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) auf.
- Sie schildern Ihr Anliegen und erhalten gegebenenfalls einen Gesprächstermin.
- Sie führen ein erstes Beratungsgespräch mit einer Fachkraft des ASD und besprechen gemeinsam, welche Hilfen möglich und sinnvoll sind.
- Bei Bedarf wird ein Hilfeplan erstellt und/oder es werden geeignete Unterstützungsangebote an Sie vermittelt.
- Die Umsetzung der Hilfe wird gegebenenfalls begleitet und in regelmäßigen Abständen überprüft.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.
