Per Erklärung gegenüber dem Standesamt können Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern lassen. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG).

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.