Sie sind außerhalb der EU oder EFTA ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann können Sie beim BMWE vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht meldepflichtige Investitionen beantragen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: