Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.
Träger von Beratungsangeboten müssen die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.