Wenn Sie Baumaßnahmen an Bushaltestellen durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung im vereinfachten Verfahren beantragen. Im vereinfachten Verfahren dürfen die Kosten der Maßnahme pro Haltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen.
Wenn Sie Baumaßnahmen an Bushaltestellen durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung im vereinfachten Verfahren beantragen. Im vereinfachten Verfahren dürfen die Kosten der Maßnahme pro Haltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen.