Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.
Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:
- Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft
- Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt
- Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel
- Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung
- Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels
- Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftung
- Erforschung von Grundlagen einer ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern
- Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
- Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken
Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für:
- projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel
- Instrumente und Ausrüstung
- Aufträge an Dritte
Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.
