Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen zur Welternährung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.
Die Forschungskooperation müssen Sie mit mindestens einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung oder einem Unternehmen in Afrika südlich der Sahara und/oder in Süd- und Südost-Asien durchführen.
Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:
- Aufbau langfristiger und tragfähiger Partnerschaften zwischen deutschen Forschungseinrichtungen im Agrar- und Ernährungsbereich mit solchen in den Zielregionen
- Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf:
- Wirtschaftlichkeit
- Umwelt- und Ressourcenschutz
- Ressourceneffizienz
- Klimaschutz und -anpassung
- Resilienz
- Tierschutz
- Pflanzen- und Tiergesundheit inklusive Zoonosen
- Lebensmittelsicherheit
- Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten
- Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und -qualität entlang von Lieferketten und deren Aufbau und Optimierung
- Verbesserung der Ernährungsqualität
- Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung
- Verbesserung von Bildungs- und Beratungssystemen sowie Digitalisierung
- Lösung komplexer ökonomischer, ökologischer und sozialer Herausforderungen, um die Ernährungssicherung durch übergreifende Systemansätze dauerhaft zu verbessern
Im Bundesanzeiger werden thematisch eingegrenzte Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel.
Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.
