Wenn Sie als örtlicher Träger junge Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht sind, unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
05.12.2022