Wenn Sie Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten schulen und stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.12.2022