Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes dürfen nur mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts gebaut, geändert oder zurückgebaut werden. Wenn Ihre Rechte oder Belange durch das geplante Vorhaben berührt werden, können Sie dies mitteilen.
Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes dürfen nur mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts gebaut, geändert oder zurückgebaut werden. Wenn Ihre Rechte oder Belange durch das geplante Vorhaben berührt werden, können Sie dies mitteilen.